(Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar – Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt – Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO – Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte – mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung – Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. des § 41 Abs. 1 FGO – einschränkende Auslegung des § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.1.2012 II R 49/10 – Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar – Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt – Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO – Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte – mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung – Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. des § 41 Abs. 1 FGO – einschränkende Auslegung des § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO)
(Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar – Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt – Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO – Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte – mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung)
Patentbeschwerdeverfahren – „Einrichtung zur Speicherung von elektrischer Energie“ – Übereinstimmung der Unterlagen der Teilanmeldung mit den ursprünglichen Unterlagen der Stammanmeldung – Patentansprüche der Stammanmeldung wurden mit Prüfungsbescheid bereits als nicht patentfähig beanstandet – Teilanmeldung wird ohne einen vorausgehenden Prüfungsbescheid durch Beschluss zurückgewiesen – keine Verletzung des rechtlichen Gehörs