(Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes – erfolgloser Abschluss des Vorverfahrens als Sachentscheidungsvoraussetzung – Voraussetzung des § 68 Satz 1 FGO)
Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Akteneinsicht – “VOODOO” – berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht – Geheimhaltungsinteresse des Antragsgegners ist nicht gewichtiger als das Informationsinteresse der Antragstellerin