Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters – Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich – staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar – Niederlassungsfreiheit – Dienstleistungsfreiheit
Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen – Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter – Kriterien für die steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses – Annahme eines durchlaufenden Postens bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich – Rechtsfolgen eines “non liquet”
Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters – Doppelbelastung mit Lotteriesteuer und Gewerbesteuer verfassungsrechtlich unbedenklich – Berücksichtigung von Spielgewinnansprüchen gegen einen bilanzierenden Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie als Betriebsausgaben – staatliches Glücksspielmonopol mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar – Niederlassungsfreiheit – Dienstleistungsfreiheit
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09 – Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter – Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen – Bildung einer Lotteriesteuer-Rückstellung bei nicht genehmigter Lotterie)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 68/07 – Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter – Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen – Bildung einer Lotteriesteuer-Rückstellung bei nicht genehmigter Lotterie)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 68/07 – Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter – Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen – Bildung einer Lotteriesteuer-Rückstellung bei nicht genehmigter Lotterie)
Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten – Beteiligtenwechsel durch den Erlass eines Änderungsbescheids von einem anderen Finanzamt während des Revisionsverfahrens