Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “TOTO” – keine wesentlichen Änderungen auf dem relevanten Markt in der Zeit von der Markenanmeldung bis zur Verkehrsbefragung: eine Marke, die zum Zeitpunkt der Verkehrsbefragung die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung bei weitem verfehlt hat ist in der Regel auch zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht durchgesetzt gewesen
(Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreits zwischen der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und einem in Gibraltar ansässigen Anbieter von Internet-Glücksspielen und -Sportwetten: Inkohärente Beschränkung des Glücksspielsektors in einem als Bundesstaat verfassten Mitgliedstaat durch landesrechtliche Bestimmungen zum Glücksspielverbot einerseits und einer Genehmigungserteilungspflicht an Unionsbürger und gleichgestellte juristische Personen für den Vertrieb von Sportwetten im Internet andererseits in Ansehung abweichender Regelungen in den Bundesländern nach Neuordnung des Glücksspielwesens) – Digibet
Unionsrechtliche Staatshaftungsansprüche und Amtshaftungsansprüche wegen des europarechtswidrigen Verbots der Vermittlung von Sportwetten eines im EU-Ausland ansässigen Anbieters
Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten; Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen einschlägiger materiell-rechtlicher Vorschriften bereits im Entwurfsstadium bei der Ermessensausübung
Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei Dauerverwaltungsakten; Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen einschlägiger materiell-rechtlicher Vorschriften bereits im Entwurfsstadium bei der Ermessensausübung