Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde zu dem Erfordernis der Änderung eines Nationalitäteneintrags im Zusammenhang mit einem Bekenntnis auf sonstige Weise
Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs 2 S 1 StPO – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren
(Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Frage der Verfahrenssprache –; ursprüngliche, der Erteilung zu Grunde liegenden Verfahrenssprache Englisch – Verteidigung in einem vorangegangenen Patentnichtigkeitsverfahren in deutscher Sprache – der nunmehr angegriffene Patentanspruch existiert nur noch in deutscher Sprache – Verteidigung in der Verfahrenssprache Deutsch – nicht übereinstimmende Formulierung in den Anmeldeunterlagen – offensichtliche Unrichtigkeit – stillschweigende Korrektur durch den Fachmann);