Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Heranziehung nicht auf der Hand liegender Gründe bei Prüfung der Berufungszulassung – hier: Divergenzzulassung gem § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO in einem Verfahren wg Erteilung eines Aufnahmebescheids gem § 27 Abs 1 S 1 BVFG – Anforderungen an Sprachkenntnisse bei Spätaussiedlern – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren und System zur Farbversorgung einer Beschichtungsanlage (europäisches Patent)“ – zur erfinderischen Tätigkeit – Sprühvorrichtung zum Beschichten von Fahrzeugkarossen