Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA bzgl Maßnahmen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) – keine Akte der deutschen öffentlichen Gewalt iSd Art 93 Abs 1 Nr 4a GG § 90 Abs 1 BVerfGG, mithin kein tauglicher Beschwerdegegenstand
Haftung bei Kapitalanlage durch Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co. KG: Anforderungen an die Aufklärungspflicht bei Nichterreichen der in den Informationsunterlagen genannten angestrebten Zeichnungssumme