Kammerbeschluss: Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung und Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach eA-Ablehnung
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – zudem Zweifel an Fristwahrung bei unzureichenden Darlegungen zum Fristbeginn