Vorabentscheidungsersuchen: “Ausüben” i.S.d. Luganer Übereinkommens 2007; Vertragsschluss oder späterer Umzug als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslandsbezuges
Nichtannahmebeschluss: Zur Einstufung des Zwangsumtauschs von Staatsanleihen durch den Gesetzgeber des emittierenden Staates als hoheitlichen Akt – hier: Keine Vorlagepflicht des BGH im Normverifikationsverfahren (Art 100 Abs 2 GG) zur Frage der Staatenimmunität im Falle einer Umschuldung griechischer Staatsanleihen durch Gesetz