Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen – lediglich zeitlich und örtlich beschränkter Eingriff in Rechtspositionen der Referendarin überwiegt im Rahmen der Folgenabwägung nicht gegenüber potentiellen Beeinträchtigungen der staatlichen Neutralitätspflicht sowie der negativen Glaubensfreiheit der Prozessbeteiligten
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Überstellung nach Polen im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens wegen fehlender Zuständigkeit des Zielstaates der Abschiebungsanordnung