Nichtannahmebeschluss: Elterliches Erziehungsrecht durch Einrichtung eines acht- oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G8 bzw G9) nicht verletzt – Freiheit der Wahl der Ausbildungseinrichtung (Art 12 GG) nicht tangiert – keine Verletzung des Anspruchs der Eltern einer Gymnasiastin auf effektiven Eilrechtsschutz – § 44 SchulG SH 2007 aF als hinreichende gesetzliche Grundlage für ministerielle Entscheidung über G8 bzw G9
Nichtannahmebeschluss: Effektiver Rechtsschutz gegen Bewilligungsentscheidung im Auslieferungsverfahren (§ 12 IRG) bei Abweichung von Zulässigkeitsentscheidung geboten – hier: Rechtsschutz gegen Auslieferung an die USA bei Bewilligung der Weiterlieferung an die Türkei – Annahme der Verfassungsbeschwerde wegen Rechtsschutzverzichts nicht angezeigt
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland: “Ahrar al-Sham” als ausländische terroristische Vereinigung; Verschaffung von Ausrüstungsgegenständen als Unterstützungshandlung
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter insb bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Polizeikräfte – hier: “Blocksperre” im Anschluss an ein Fußballspiel bei drohenden Fankonflikten – keine Grundrechtsverletzung bei gewissenhafter Durchführung der Ermittlungen und effektiver gerichtlicher Kontrolle
Inhaberschuldverschreibung: Verweigerung der Erfüllung privatrechtlicher Zahlungsansprüche aus argentinischen Staatsanleihen bei Staatsinsolvenz und Umschuldung
Argentinische Inhaberschuldverschreibungen: Erfüllungsverweigerungsrecht des Staates wegen Staatsnotstands und/oder mit anderen Gläubigern getroffenen Umschuldungsvereinbarungen
Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen verletzt Glaubens- und Bekenntnisfreiheit – Verbot religiöser Bekundungen setzt konkrete Gefahr für Schulfrieden bzw für staatliche Neutralität voraus – Untersagung religiöser Bekundungen durch Lehrkräfte muss grds unterschiedslos erfolgen – Nichtigkeit von § 57 Abs 4 S 3 SchulG wg Verletzung von Art 3 Abs 3 S 1 GG iVm Art 33 Abs 3 GG – Einschränkende Auslegung von § 57 Abs 4 S 1, S 2, § 58 S 2 SchulG NW erforderlich – Abweichende Meinung: §§ 57 Abs 4 S 1 bis 3 SchulG NW grdsl nicht zu beanstanden
Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum im Strafverfahren wegen Betrugs und Untreue durch Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH: Voraussetzungen der Feststellungen zum Absehen von einer Verfallsanordnung wegen Ansprüchen der Verletzten im Strafurteil im Falle der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des von einem dinglichen Arrest betroffenen Unternehmens