Nichtannahmebeschluss: Zur Überführung von in der DDR erworbener Anwartschaften aus dem Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparats (hier: gem § 6 Abs 2 Nr 7 AAÜG idF vom 21.06.2005) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit verfassungsgerichtlicher Rspr (insb BVerfGE 126, 233) – Zur Rolle des Generalstaatsanwalts der ehemaligen DDR sowie der ihm beigeordneten Staatsanwälte
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit (§ 7 Nr 5 BRAO) verletzt bei unzureichender Abwägung der grundrechtlichen Belange die Berufswahlfreiheit der Betroffenen (Art 12 Abs 1 S 1 GG) – hier: Beleidigung des Ausbilders in staatsanwaltschaftlicher Station und der Oberstaatsanwältin in anschließendem Strafverfahren