Verständigung im Strafverfahren: Dokumentationspflicht für Telefonate zwischen Richter und Staatsanwalt außerhalb der Hauptverhandlung; Beruhensprüfung bei Verstößen
Zu den Grenzen der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung einer Durchsuchung gem §§ 102, 105 Abs 1 S 1 Halbs 2 StPO – Erlöschen der Eilkompetenz mit Beantragung einer Durchsuchungsanordnung beim zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters – Wiederaufleben der Eilkompetenz nur in engen Grenzen