(Verfallsanordnung: Ermessensentscheidung bei Vorhandensein von Vermögenswerten bis zur Höhe des verfallbaren Betrages; gesamtschuldnerische Haftung von Mitangeklagten und Berücksichtigung steuerlicher Belastungen)
Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung ohne zureichenden Tatverdacht verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Wohnungsdurchsuchung zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Unterhaltsschuldner während laufendem familiengerichtlichen Verfahren
Restitutionsklage – nachträglicher Urkundenbeweis – Wiederaufnahme der Ermittlungen nach staatsanwaltschaftlicher Einstellungsverfügung und anschließende strafgerichtliche Verurteilung als Restitutionsgrund