Besonders schwerer Raub und fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Todeserfolgs bei Exzesstat eines Mittäters; Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufs
Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung durch Anrechnung von Untersuchungshaft und wegen freiwilligen Verzichts auf Rückgabe sichergestellten Bargelds