Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren Statusamt im beamtenrechtlichen bzw richterlichen Konkurrentenstreit – hier: keine Grundsatzannahme der Verfassungsbeschwerde geboten – offensichtlich fragwürdige Besetzungsumstände im Einzelfall fachgerichtlich zu klären – Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Darlegung des Vorbringens aus dem fachgerichtlichen Beschwerdeverfahren (§ 146 VwGO) unzulässig