Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an die Regelung des Leistungsvergleichs im Auswahlverfahren – sowie zu Einzelfragen im Zusammenhing mit der Auswahlentscheidung (kein Erfordernis einer “Blindbeurteilung”; Gewicht der jeweiligen Beurteilung bei Beförderungsbewerbern mit unterschiedlichem Statusamt) – hier: insb Befugnis höherer Dienstvorgesetzter zur Änderung einer Beurteilung zur gleichmäßigen Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe geeignet