(AdV; Umsätze eines privaten Arbeitsvermittlers; keine Berichtigung von Rechnungen mit gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige nicht auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen hat)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Berechnung einer Zweitwohnungsteuer aufgrund einer nach dem Einheitswert zum 01.01.1964 festgesetzten und verbraucherpreisindexierten Jahresrohmiete verletzt Art 3 Abs 1 GG – Art 3 Abs 1, Abs 3 KAG BY aF stellt verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung dar – hier: Unvereinbarkeit von Regelung der Zweitwohnungssteuersatzungen Oberstdorfs und Sonthofens – Fortgeltungsanordnung bis 31.03.2020 – Gegenstandswertfestsetzung