(Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars – Rückerwerb von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft als Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs – Anwendbarkeit von § 16 Abs. 5 GrEStG zulasten des Rückerwerbers)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 24.02.2015 VII R 27/14 – Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA geleisteter Zahlungen auf Insolvenzforderungen des FA)