(Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde – Auslegung eines Gesetzes gegen den Wortlaut)
Umsatzsteuerbefreiung mehrerer zeitlich aufeinander folgender Leistungen an NATO-Truppenangehörige auf Grund (nur) eines “Beschaffungsauftrags” im sog. vereinfachten Beschaffungsverfahren; Steuerbefreiung auch bei Barzahlung
(Inanspruchnahme des Herstellerprivilegs setzt eigene Produktion von Energieerzeugnissen voraus – Herstellungsbetrieb i.S. des § 6 EnergieStG – Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG)