(Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung)
Irreführende Werbung und Verletzung des Sachlichkeitsgebots durch einen Rechtsanwalt: Eintrag in ein Online-Branchenbuch unter der Rubrik „Patentanwälte in (…)“ ohne Vorhandensein eines Patentanwalts in der Kanzlei