(Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Entscheidungserheblichkeit von Tatsachen – Verfassungsmäßigkeit von § 152 AO – Festsetzung und Bemessung von Verspätungszuschlägen – Keine Erinnerungspflicht vor Schätzung – Keine Verfassungswidrigkeit wegen denkbarer günstigerer Regelung)
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen – Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten – Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen
Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein Einspruch – Keine Änderung festsetzungsverjährter Steuerfestsetzungen – Fehlender Vorläufigkeitsvermerk – Wirksamkeit einer Nebenbestimmung