Markenbeschwerdeverfahren – “E-tat/ETAX” – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
Kein Klärungsbedarf zum “Ort der Ausübung” einer Arbeit im abkommensrechtlichen Sinne – Keine Bindungswirkung einer dem Arbeitgeber erteilten Freistellungsbescheinigung im Verhältnis zum Arbeitnehmer
(Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe – Sachaufklärungspflicht des FG – Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen)