(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.02.2010 X R 10/08 – Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. – Rechtsschutzinteresse für eine Klage – Leichtfertigkeit i.S. des § 378 AO)
(Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter – Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG)
(Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld – Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags – Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO – Vorläufigkeitsvermerk betreffend die beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen – Änderung nach § 173 Abs. 1 AO – Anspruch auf rechtliches Gehör – Verfahrensrüge ist unzulässig, wenn sie nicht schlüssig ist)
(Erlass von Vorsteuerberichtigungsbeträgen beim Übergang eines Landwirts von der Regel- zur Durchschnittssatzbesteuerung – gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Verwaltung – Klageänderung i.S. des § 67 Abs. 1 FGO)