Keine wirksame Strafbefreiungserklärung bei nur versuchter Hinterziehung – Zeitpunkt der Vollendung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen – Grundsatz “in dubio pro reo” bei Anwendung des StraBEG
Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsgründe im Hinblick auf das Vorliegen eines besonders schweren Falls bei Steuerverkürzung in großem Ausmaß
Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel – Verwertung von Feststellungen eines Strafurteils durch das FG – Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
(Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nachträglichem Richtigstellen der unrichtigen Angaben – Fall von geringer Bedeutung – anhängige Verfahren im Sinne von Art. 97 § 1 Abs. 7 EGAO)