Grundsätzlich ist man als Rentner zur Steuererklärung verpflichtet, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Es gibt allerdings Ausnahmen und Freibeträge, die diesen erhöhen.
Zum 31. Januar 2023 endete die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bundesweit. Viele Erklärungen stehen noch aus. Deshalb geht Bayern nun einen eigenen Weg und verlängert die Frist.