Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Berechnung einer Zweitwohnungsteuer aufgrund einer nach dem Einheitswert zum 01.01.1964 festgesetzten und verbraucherpreisindexierten Jahresrohmiete verletzt Art 3 Abs 1 GG – Art 3 Abs 1, Abs 3 KAG BY aF stellt verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung dar – hier: Unvereinbarkeit von Regelung der Zweitwohnungssteuersatzungen Oberstdorfs und Sonthofens – Fortgeltungsanordnung bis 31.03.2020 – Gegenstandswertfestsetzung
Grundsätzliche Bedeutung; Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung, Mitwirkungsrecht des Rechtsbeistands, Beweisverwertungsverbot, Zeugenvernehmung