Keine sachliche Unbilligkeit bei fehlender einkommensteuerlicher Auswirkung von Sonderausgaben; Anforderungen an die Rüge der Voreingenommenheit eines Richters
(Eingeschränkte Berücksichtigung von Verlusten aus Stillhaltegeschäften – Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Verlustausgleichs gemäß § 22 Nr. 3 Sätze 3 und 4 EStG)