(„Neue Tatsachen“ und Vorzugsbesteuerung i.S. der erweitert beschränkten Steuerpflicht durch britische sog. Remittance-Base Besteuerung – Keine Anwendung von § 173 AO bei nachträglich erkanntem Rechtsfehler oder zwecks nachträglicher Durchsetzung einer geänderten Rechtsansicht)
(Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im Drittland ansässigen Zwischenerwerbers – Keine Divergenzanfrage gemäß § 11 Abs. 3 FGO bei zwischenzeitlicher Klärung durch bindendes EuGH-Urteil im Vorabentscheidungsverfahren)