(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 – Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen – Gleichzeitige Bemühungen um Veräußerung oder Vermietung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 – Einkünfteerzielungsabsicht bei renovierungsbedingtem Leerstand von Wohnungen – Feststellung von nur zum Schein unternommenen Vermietungsbemühungen bei beabsichtigter Selbstnutzung – Art und Weise der Platzierung eines angebotenen Mietobjekts)
(Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Praxiseinbringung i.S. des § 24 UmwStG – Zeitliche Erfassung nachträglicher Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit – Übergangsgewinnermittlung – Betriebsvermögen ohne aktiven Betrieb – Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit – Keine Abweichung gemäß § 11 Abs. 2 und 3 FGO nach Wegfall der Zuständigkeit des „anderen Senats“)