Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR – keine neue Form der Gewinnermittlung – Unterscheidung zwischen Verwaltungsakt und bloßer Vorbereitungshandlung – Umstellung auf maschinell unterstützte Formen der Veranlagung – Parlamentsvorbehalt im Steuerrecht
(Nachträgliches Vorliegen der Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG kein rückwirkendes Ereignis – Fehlende grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht)