(In Teilbereichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Notwendigkeit eines Verböserungshinweises – Fehlende Auskunftsregelung rechtfertigt Beschränkung des freien Kapitalverkehrs – Zurückverweisung an Vollsenat)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 – Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung – Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem Vorabentscheidungsersuchen)