(Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer – Keine Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X bei Rückforderung von Kindergeld)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.02.2010 X R 10/08 – Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. – Rechtsschutzinteresse für eine Klage – Leichtfertigkeit i.S. des § 378 AO)
(Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen (§ 52 Abs. 30 Satz 1 EStG) – Funktion des § 11 EStG – Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten – Schutzwürdigkeit des Vertrauens in eine von der Verwaltungspraxis abweichende ständige Rechtsprechung – Verbindlichkeit und Wirkung von Entscheidungen der obersten Bundesgerichte – Intransparenz des Verwaltungshandelns durch Nichtveröffentlichung von BFH-Entscheidungen – Argumentationslast der Verwaltung – Asymmetrische Besteuerung des Erbbaurechts ist systemgerecht)
Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung – Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem Vorabentscheidungsersuchen – Rechtsfortbildungsrevision als Spezialtatbestand der Grundsatzrevision
Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen verfassungsrechtlich unbedenklich – Rückwirkungsverbot nur für belastende Regelungen – kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der bisherigen Besteuerung