(Aktivitätsvorbehalt bei einem Versicherungsunternehmen i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG a.F. und Betriebsführungsvertrag – In kaufmännischer Weise eingerichteter Betrieb – Auslagerung von Geschäftstätigkeiten auf eine Managementgesellschaft – Funktionale Betrachtungsweise)
(Änderung und Richtigstellung des Senatsbeschlusses vom 28. Juli 2010 I B 27/10; BFH als zuständiges Gericht der Hauptsache für Änderung von AdV-Beschlüssen von Amts wegen)
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt – Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener Rechtsfrage
(Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. – Maßgeblichkeit des Zahlungszeitpunktes)