Degressive Ausgestaltung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer verletzt Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art 3 Abs 1 GG) und führt zur Nichtigkeit – Sowie zu den Sorgfaltspflichten bei der Übersendung eines Schriftsatzes per Telefax – hier: Nichtigkeit von § 4 Abs 1 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Konstanz in den Jahren 2002 bis 2006 – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – Gegenstandswertfestsetzung
Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung – Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken