Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Leistungen, die eine gemeinnützige GmbH im Rahmen eines Zweckbetriebs erbringt – Keine richtlinienkonforme Auslegung
(Zum Ausschließlichkeitserfordernis nach § 56 AO – Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG – Beschäftigung von Behinderten zur Abschöpfung und Weitergabe steuerlicher Vorteile an eine nicht gemeinnützige Körperschaft)
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung – kein Übergang höchstpersönlicher Rechtspositionen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge