(Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs und Zurückverweisung im Revisionsverfahren: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung bei vollstreckter Strafe; maßgeblicher Zeitpunkt des Vollstreckungsstandes bei der erneuten Gesamtstrafenbildung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erheblichkeit von Bedrohungen in Form von Todesdrohungen; Gefahr der Umsetzung der Gewaltfantasien eines bisher nicht mit Gewaltdelikten in Erscheinung getretenen Angeklagten