Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 73a Abs 1 S 2 StGB bzw gegen Art 316j Nr 1 EGStGB (juris: StGBEG) – Rückbewirkung von Rechtsfolgen (“echte Rückwirkung”) durch Art 316j Nr 1 StGBEG ausnahmsweise zulässig (Fortführung von BVerfGE 156, 354) – hier: Verfassungsbeschwerde bzgl Einziehung von Vermögenswerten aus “Cum-Ex”-Geschäften erfolglos
Disziplinarrecht, Verwaltungsinspektor (BesGr. A 9), Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Bildern, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Disziplinarklage, Kürzung des Ruhegehalts, Innerdienstliche Untreue über Jahre durch Nichterhebung von Gewerbesteuer, Milderung durch verminderte Schuldfähigkeit, Psychische Erkrankung mit Auswirkungen auf Kernpflichtbereich, In dubio pro reo, Grundsatz, Weitere Milderung wg. gerichtl. Verfahrensdauer