Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: eigene Folgenabwägung nur bei voller Kenntnis der maßgeblichen Umstände – hinreichende Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Grundsätze durch Verwaltungsbehörde und Fachgerichte – hier: Verbot einer Konzertveranstaltung im Wege der Ordnungsverfügung (§ 13 OBG BB) – Gefahr von Straftaten nach §§ 86a, 130 StGB
Revision des Angeklagten: Berichtigung der Entscheidungsformel zu Lasten des Angeklagten bei einem Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen hinsichtlich der Höhe des Wertersatzverfalls
Beschränkung der Revision im Strafverfahren: Beschränkung auf den Schuldspruch unter Ausklammerung der Anordnung des Maßregelvollzugs; Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft bei Bestimmung des teilweise Vorwegvollzugs der Strafe