Verminderte Schuldfähigkeit bei versuchtem Totschlag: Blutalkoholkonzentration von über 2,2 ‰; Beweiswert eines auf Trinkmengenangaben errechneten Blutalkoholwertes
Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung: Umfang der richterlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht bei einem geständigen Angeklagten und/oder bei einer Verfahrensabsprache
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung bei verminderter Schuldfähigkeit; Strafverschärfende Berücksichtigung des unfreiwilligen Rücktritts vom Versuch