Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung einer Symptomtat und eines Hangs bei übermäßigem Konsum berauschender Mittel; strafmildernde Berücksichtigung der Betäubungsmittelabhängigkeit