(Patentbeschwerdeverfahren – “Antriebsinverter” – zur Bestellung eines Syndikuspatentanwalts von einem auswärtigen Dritten zum Inlandsvertreter – Dritter und der Dienstherr des Syndikuspatentanwalts sind im Verhältnis zueinander Konzernunternehmen im Sinne von § 18 AktG)
Unterbringungsanordnung im Sicherungsverfahren: Mehrstufige Prüfung von Schuldausschließungs- und Schuldminderungsgründen vor einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung, Zulassungsvoraussetzung des Ersten, Abschnitts der Pharmazeutischen, Prüfung ist, Regelungen in Studienordnung bei fehlender Prüfungsordnung, Prozesskostenhilfe