Mittelbare Drittwirkung des Art 3 Abs 1 GG verlangt ggf sachlichen Grund für den Ausschluss einzelner Personen von einer der Allgemeinheit geöffneten Veranstaltung (hier: bundesweites Stadionverbot für Fussballfan) – Ausstrahlungswirkung des Gleichheitssatzes begründet zudem verfahrensrechtliche Anforderungen (Anhörung des Betroffenen sowie Begründung der Entscheidung) – Stadionverbot setzt keinen Nachweis einer Straftat voraus
Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – Rolle des Sachverständigen als Gehilfe des Richters – rechtliches Gehör – keine Überraschungsentscheidung bei streitiger Erörterung mehrerer unterschiedlicher Gutachten – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen G – Berücksichtigung von psychischen Störungen ohne Auswirkungen auf die Gehfähigkeit – Versorgungsmedizinische Grundsätze – Darlegungsanforderungen