Verfassungsmäßigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes (juris: ThuG) bei verfassungskonformer Auslegung – Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Erlass des ThUG gem Art 72 Abs 1, 74 Abs 1 Nr 1 GG – Vereinbarkeit von § 1 Abs 1 ThUG idF vom 22.12.2010 mit Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Begriff der “psychischen Störung” iSd § 1 Abs 1 ThUG mit Art 5 Abs 1 S 2 Buchst e MRK vereinbar – jedoch Verletzung des Beschwerdeführers in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch angegriffene Entscheidungen – abw Meinung: Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht gem Art 72 Abs 1, 74 Abs 1 Nr 1 GG, sondern kraft Sachzusammenhangs
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – unzureichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten – Anforderungen an Vorliegen einer psychischen Störung iSd § 1 Abs 1 Nr 1 ThUG – unzureichende Prüfung milderer Mittel
Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung bei festem Würgen am Hals; notwendige Schuldfähigkeitsprüfung bei Zusammenwirken einer Persönlichkeitsstörung und einer Betäubungsmittelabhängigkeit
Sicherungsverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei fehlender Erheblichkeit der Anlasstat