Jugendstrafverfahren: Schuldunfähigkeit wegen diagnostizierter schizoider Persönlichkeitsstörung; Verhängung von Jugendstrafe an Stelle der aufgehobenen Unterbringungsanordnung
Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist „bis zur letzten Minute“ ausgeschöpft werden soll