Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen der Gefahr einer Corona-Infektion – Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung – unzureichende Auseinandersetzung mit im Ausgangsverfahren durchgeführten Schutzvorkehrungen
Nichtannahmebeschluss: Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Kindes aus § 52 Abs 1 Nr 3 StPO ohne vorherige Ermittlung seiner Aussagebereitschaft verfassungsrechtlich unbedenklich – keine Verletzung des Rechts der Eltern aus Art 6 Abs 2 S 1 GG – hier zudem keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör