Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Ablehnung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzw Erörterung (§ 11 Abs 3 StrRehaG) ohne nachvollziehbare Begründung – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung – Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Beschwerdeführerin (§ 15 StrRehaG, § 35 Abs 2 S 2 StPO)

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Strafrecht

Einziehung im Sicherungsverfahren: Erfordernis eines Antrags der Staatsanwaltschaft

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