Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verweigerung der Zuziehung eines anwaltlichen Beistandes zur Zeugenvernehmung im Strafprozess
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Ablehnung des Gesuchs eines schwerkranken Strafgefangenen um Strafunterbrechung (§ 455 StPO) verletzt diesen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG – hier zudem: unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens durch StA und Gerichte über Gefährlichkeit des Gefangenen durch Staatsanwaltschaft und Fachgerichte
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistandes und des Zeugen hinsichtlich der Kenntnis von der Aussage anderer Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung durch eine erledigte Strafe; erneute Gesamtstrafenbildung nach vorheriger Aufhebung im Revisionsverfahren