Beihilfe zum Bankrott: Umgang mit effektiv versteckten Vermögenswerten bei Begründung der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit; Pflichtenstellung des Täters als besonderes persönliches Merkmal
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft – erhöhte Begründungsanforderungen an Haftfortdauerentscheidungen – Verhandlungsdichte von 1,17 Sitzungen pro Woche genügt bei lediglich stundenweise oder halbtägiger Verhandlung dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht – Gegenstandswertfestsetzung
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen bei Tod des einzigen Belastungszeugen vor der Hauptverhandlung und daraus resultierender mangelnder Verteidigungsmöglichkeit des Angeklagten