Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsgründe im Hinblick auf das Vorliegen eines besonders schweren Falls bei Steuerverkürzung in großem Ausmaß
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verzögerte Eröffnung des Hauptverfahrens trotz dringenden Tatverdachts verletzt Untersuchungshäftling in Freiheitsgrundrecht – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bzgl Haftfortdauerentscheidung auch nach Aufhebung des Haftbefehls – Keine Rechtfertigung der Haftfortdauer durch Überlastung des Spruchkörpers oder Gewicht der Straftat – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro